§1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.
§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot separat ausgewiesen, es werden zusätzlich zur Gage ab dem 25.Km 0,50 € brutto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt ist die in der Website angegebene Adresse. Die Berechnung der Kilometer entspricht der auf Google Maps angegebenen schnellsten Route!
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom meinem Wohnort (einfache Strecke) entfernt, muss vom Veranstalter (wenn nicht anders Besprochen) ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen.
b) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.
c) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.
§4 Technische Anforderungen
a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (min 2x220 V Steckdose getrennt abgesichert oder 400V 16A/32A Je nach Absprache ) benötigt.
Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann Ich zum Schutz meiner Anlage die Dienstleistung sofort einstellen.
b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernehme ich keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
c) Der Veranstalter oder die Gäste haben (wenn nicht anders Besprochen) keine Befugnis, die Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
d) Der Platzbedarf des Equipments liegt zwischen 5 und 10 m². Der Veranstalter stellt nach vorheriger Absprache einen Tisch 1,50m - 2m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 2 Stühle oder alternativ 1 Bierbank + 1 Biertisch mit einer ausreichend großen Tischdecke bereit.
§5 Licht- und Tonanlage
Ich garantiere für eine qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.
§6 Schäden an der Technik
Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.
§7 Haftung
Sobald die Technik am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) Wird dies dokumentiert und fotographisch festgehalten. Die Kosten für Säuberung oder Reparatur wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.
§8 Catering
Während der Veranstaltung sind ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung zu stellen.
§9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber meiner Person in voller Höhe schadenersatzpflichtig, für den Fall das ich von dritter Seite belangt werde.
§10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.
§11 Unverbindliche Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung Meinerseits führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.
§12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Sie diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann edgültig, wenn Sie eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.
§13 Musikauswahl
Ich bin in der Gestaltung meines Musikprogramms frei und lasse meine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Der Veranstallter und seine Gäste haben die Möglichkeit sich Musik zu wünschen. Ich bin allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen(Rechtsrock, Nazi Parolen). Ich bin nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste lege ich nicht live auf. Es wird leise eine vorab besprochene Hintergrundmusik abgespielt.
§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Buchungsvertrag vereinbart etwa 1-2 Stunden vor Auftrittsbeginn. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene halbe Stunde, die vom Veranstalter in das Buchungsformular eingetragen wird, wird vom DJ mit 25 € zusätzlich verrechnet.
Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene halbe Auftrittsstunde wird ebenfalls mit zusätzlichen 25 € verrechnet. Nebenabreden können jedoch vor der Veranstaltung schriftich per Mail / Fax vereinbart werden.
§15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung nach Rechnungslegung. Die Gage ist laut Angebot, ausgenommen bei Firmen und Vereinen, immer inkl. der gesetzlichen USt. Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12,5% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
§16 Stornierungen seitens des Veranstalters
bis 4 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme
bis 1 Woche vor dem Event 80% der Auftragssumme
bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 100% der Auftragssumme
§17 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte ich erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen meiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichte ich mich einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ Wechsel ist nach Absprache möglich, wird aber individuell vorher mit Ihnen abgesprochen!
§18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
§19 Sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand gilt Pirna sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!
