ZUSÄTZLICHE INFORMATION FÜR GASTRONOMEN/VERANSTALTER
Ich zahle mit dem neuen GEMA Tarif eine Vergütung, die bisher über einen anderen Topf vereinnahmt wurde und i.d.R. von Veranstaltern/Gastronomen bezahlt wurde. Es gab bisher bei der öffentlichen Wiedergabe von Musik für Veranstalter/Gastronomen eine Kopien-Zulage zur normalen Vergütung. Wer als Veranstalter den Einsatz von Vervielfältigungen/Kopien zuließ, musste pro Veranstaltung einen Aufschlag von 60% auf die ohnehin fällige Vergütung zahlen. Bei Discotheken, Clubs mit pauschalen Vergütungssätzen lag die Zulage bei 30%.
Wenn ich beispielsweise eine Ü30 Party in einem Gemeindesaal beschalle, spart der Veranstalter diese 60% Vervielfältigungszuschlag. Da ich bereits für meine Kopien bezahlt habe, und wie alle anderen DJs - den Vervielfältigungstopf bediene.
Mehr Infos zur Gema finden Sie unter: www.gema.de
